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   BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78   

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https://dejure.org/1978,1287
BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78 (https://dejure.org/1978,1287)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1978 - 1 StR 48/78 (https://dejure.org/1978,1287)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1978 - 1 StR 48/78 (https://dejure.org/1978,1287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Angeklagten auf eine Gegenüberstellung von Zeugen - Verwertungsverbot einer polizeilichen Niederschrift über die Vernehmung eines sich kurz vorher "einen Schuss" versetzenden Zeugen - Möglichkeit der Vernehmung polizeilicher und richterlicher Verhörspersonen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 § 29a; StGB § 46; StPO § 58 Abs. 2
    Strafzumessung in Betäubungsmittelsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Keine dieser Vorschriften hindert den Tatrichter, Polizeibeamte und Richter über eine frühere Vernehmung eines Zeugen zu vernehmen, deren Aussagen bei der Beweiswürdigung zu verwerten und seiner Entscheidung mit zu Grunde zu legen (BGHSt 6, 209, 210; 17, 245, 247).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Es ist insbesondere unstatthaft, den geständigen Angeklagten nur wegen seines Geständnisses milder und den leugnenden Angeklagten nur wegen seines Bestreitens härter zu bestrafen (BGHSt 1, 105, 106; stand. Rspr.).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Keine dieser Vorschriften hindert den Tatrichter, Polizeibeamte und Richter über eine frühere Vernehmung eines Zeugen zu vernehmen, deren Aussagen bei der Beweiswürdigung zu verwerten und seiner Entscheidung mit zu Grunde zu legen (BGHSt 6, 209, 210; 17, 245, 247).
  • BGH, 26.05.1954 - 4 StR 86/54
    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77

    Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe -

    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77).
  • BGH, 17.09.1975 - 3 StR 329/75

    Ausführlichkeit von Strafzumessungserwägungen bei Höchstmaß an Strafe

    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Bei Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfall ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände in seine Prüfung einbezogen hat, mag er deren Vorliegen oder deren Auswirkungen auf die Strafhöhe auch im Ergebnis verneinen (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75).
  • RG, 12.03.1914 - III 1308/13

    Fallen ausländische Beförderungsgesellschaften, die die Besörderung der

    Auszug aus BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78
    Das Gesetz überläßt die Entscheidung darüber dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (RGSt 48, 202; BGH bei Dallinger MDR 1974, 724).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

    So ist er zum Beispiel nicht gehindert, verwerfliche Verkaufsmethoden (BGH, Urteil vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78), eine große Menge (BGH, Urteile vom 19. Oktober 1977 - 2 StR 339/77, 4. Juli 1979 - 2 StR 187/79 - und 28. November 1979 - 3 StR 407/79) oder die erhöhte Gefährlichkeit des abgesetzten Betäubungsmittels (BGH, Urteil vom 4. Juli 1979 - 2 StR 187/79 - und 28. November 1979 - 3 StR 407/79), die Dauer des betriebenen Handels sowie den besonderen Unrechtsgehalt einer im Handeltreiben aufgehenden Betäubungsmitteleinfuhr (BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 488/77) strafschärfend zu berücksichtigen.
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Bei der Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfalle ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände berücksichtigt hat (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -, Urteile vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78 - und vom 25. Januar 1980 - 1 StR 730/79 -).
  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79

    Fehlende Verbescheidung von Beweisanträgen - Auslegung des Begriffs des

    Bei Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfall ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände in seine Prüfung einbezogen hat, mag er deren Vorliegen oder deren Auswirkungen auf die Strafhöhe auch im Ergebnis verneinen (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -, Urteil vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78 -).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen -

    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 14. April 1978 - 1 StR 48/78 -).
  • BGH, 31.08.1978 - 1 StR 444/78

    Verletzung der Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden

    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt hat (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Urteil vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78).
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